Ehe, Recht und Vermögen
Denken Sie schon vor Ihrer Hochzeit an Rechtilches!
Wichtige Hinweise dazu finden Sie hier.
Erbrecht: Ist kein Testament vorhanden, erbt der Ehepartner dem Gesetz nach neben den Kinder 1/3, neben den Eltern und deren Nachkommen 2/3 und neben den Großeltern ebenso 2/3 der Nachlasse.
Um diese gesetzliche Reihung zu beeinflusse muß ein Testament aufgesetzt werden.
Wenn sie aber detaillierte Informationen über dieses weitläufige Thema haben wollen, wenden sie sich an einen Notar. Die erste Rechtsauskunft ist im Normalfall immer kostenlos.
Vermögen: In Österreich geht man im Familienrecht vom Grundsatz der Gütertrennung aus. Darunter ist zu verstehen, dass nach Eheabschluss die bisherigen Vermögensverhältnisse unberührt bleiben. Es bleibt jeder der Eigentümer seiner Vermögenswerte, das heißt, ein Ehepartner haftet auch nicht für die Schulden des anderen.
Die Gütertrennung gilt auch für die in der Ehe angeschafften Gegenstände. Wenn jedoch eine Ehe aufgelöst wird, wird das in der Ehe erworbene Gebrauchsvermögen und die Ersparnisse nach Ermessen eines Gerichtes aufgeteilt, wenn sich die Ehepartner nicht einig sind. Diese Regelung gilt auch für Schulden, die während der Ehe gemacht wurden. Wenn ein Ehepartner zur Sicherung seiner Lebensverhältnisse auf die Wohnung angewiesen ist, kann ihm auch diese zugesprochen werden, auch wenn diese Wohnung der andere Ehepartner in die Ehe eingebracht hat.
Diese gesetzlichen Regelungen der Gütertrennung können durch individuelle Vereinbarungen der Brautleute geändert werden – das sind dann die so genannten Ehepakte.
Ehepakte regeln vermögensrechtliche Beziehungen. Sie müssen ein im Verhältnis zu den Lebensumständen der Eheleute ein nicht unbeträchtliches Vermögen zum Inhalt haben.
Einer der wichtigsten Ehepakte ist die Vereinbarung der Gütergemeinschaft. Mit diesem Pakt werden beide Eheleute Miteigentümer des bisher getrennten Vermögens. Als Miteigentümer darf jeder allein über das gemeinsame Vermögen verfügen. Da die s dem Zweck des Ehepaktes widerspricht kann nach Meinung der Rechtssprechung kein Ehegatte über sein Eigentum allein verfügen.
Bei der Regelung von Schulden kann verschieden vorgegangen werden. Wenn sich beide Ehepartner gemeinsam verpflichtet haben, haften für die Schulden beide – sowohl mit dem gemeinsam mitgebrachten Vermögen als auch mit dem Sondervermögen. Es kann aber im Ehepakt eine gesonderte Regelung für Schulden geben – also aufpassen!
Es sind aber auch Darlehens-, Tausch-, Schenkungs- oder Kaufverträge zwischen Eheleuten gültig – diese werden aber nicht als Ehepakte bezeichnet.
Auch hier gilt: Suchen Sie am besten einen Notar auf um umfassend informiert zu werden – wie gesagt, die erste Rechtsauskunft ist im Normalfall kostenlos.
Quelle: www.help.gv.at
