Trauungen unter freiem Himmel verboten
Eine neue Verordnung verbietet Trauungen unter freiem Himmel seit dem 10.1.2008

Voriges Jahr war es noch kein Problem unter freiem Himmel zu heiraten, denn da war die Verordnung noch nicht in Kraft, die Ziviltrauungen unter freiem Himmel verbietet. Seit dem 10.1.2008 ist das österreichweit der Fall, denn es wird verwiesen, dass die standesamtliche Trauung ein Rechtsakt mit weitreichenden Folgen ist. Nicht der Eventcharakter, sondern der Rechtsakt sollte im Vordergrund stehen!
Als weiters Problem wurde angeführt, dass neben den "normalen" Schwierigkeiten wie Regen, Sturmböen die Urkunden etc. verwehten,.... es auch unangenehme Zwischenfälle gab. Zum Beispiel führte die sommerliche Hitze zu Kreislaufzusammenbrüchen von den Brautleuten oder von Gästen, eine Standesbeamtin wurde von einem Insekt ins Gesicht gestochen und es gab auch verbale Ausrutscher mancher Hochzeitsgäste, die in einem Trauungssaal nie vorgekommen wären.
Solche Hochzeiten blieben leider in den Gedächnissen hängen - leider auch in dem des Gesetzgebers!
Quelle: Steirerkrone vom 6.2.2008, Artikel: Neue Verordnung verbietet nun Trauungen unter freiem Himmel
