Der Heiratsantrag
Der Heiratsantrag
Üblicherweise macht der Mann der Frau den Heiratsantrag – heutzutage kommt es aber immer häufiger vor, dass die Frau dem Mann diese Aufgabe abnimmt. Der Tradition nach – die jedoch schon einige Jahrhunderte zurückliegt - hat jede Frau alle vier Jahre am 29. Februar die Möglichkeit ihrem Angebeteten einen Heiratsantrag zu machen. Das beruht darauf, dass früher dieser Tag als „rechtlich ungültig war“ und deshalb konnten alle Regeln auf den Kopf gestellt werden.
Üblicherweise macht der Mann der Frau den Heiratsantrag – heutzutage kommt es aber immer häufiger vor, dass die Frau dem Mann diese Aufgabe abnimmt. Der Tradition nach – die jedoch schon einige Jahrhunderte zurückliegt - hat jede Frau alle vier Jahre am 29. Februar die Möglichkeit ihrem Angebeteten einen Heiratsantrag zu machen. Das beruht darauf, dass früher dieser Tag als „rechtlich ungültig war“ und deshalb konnten alle Regeln auf den Kopf gestellt werden.
