Home > Eingetragene Partnerschaft

Eingetragene Partnerschaft

Allgemeines zur eingetragenen Partnerschaft in Österreich




In Österreich können zwei gleichgeschlechtliche Partner am dem 1. Jänner 2010 eine „Eingetragene Partnerschaft“ eingehen – beziehungsweise können ihre Partnerschaft rechtlich eintragen lassen.

Mit dieser rechtlich bindenden Partnerschaft gehen sie damit eine Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Pflichten und Rechten – ähnlich wie die einer Ehe – ein.

Bei der Schließung einer solchen Partnerschaft müssen beide PartnerInnen persönlich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anwesend sein. Die Partner, sowie der zuständige Beamte, müssen die protokollierte eingetragene Partnerschaft unterzeichnen, damit sie rechtswirksam wird.


Wann darf eine eingetragene Partnerschaft eingegangen werden:

  • die beiden Personen müssen volljährig sein
  • es darf keine aufrechte Ehe oder eingetragene Partnerschaft bestehen
  • beide Partner müssen „geschäftsfähig“ sein - das heißt, sie müssen die Fähigkeit haben eigenständig rechtlich zu handeln – die Geschäftsfähigkeit haben Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres
  • es darf zwischen den Partnern kein Adoptivverhältnis bestehen
  • es darf zwischen den Partnern kein Verwandtschaftsverhältnis bestehen


Benutzerdefinierte Suche