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Erledigungen nach der Hochzeit

Der Ehepartner, der seinen Namen geändert hat, muß folgende Dinge nach der Hochzeit erledigen!


Für den Ehepartner, der seinen Namen geändert hat, sind nun noch einige Dinge zu tun:

Meldezettel: Zu erst sollten sie unbedingt Ihren Meldezettel ändern lassen. Bei einer Adressenänderung haben sie 3 Tage Zeit und bei Namenswechsel 3 Monate. Vordrucke von Meldezetteln erhalten Sie in der Trafik oder direkt bei der Meldebehörde.

Staatsbürgerschaftsnachweis: Die Änderung ist nicht unbedingt erforderlich. Wollen sie jedoch Reisepass oder Personalausweis ändern lassen, brauchen Sie einen auf den neuen Namen lautenden Staatsbürgerschaftsnachweis.

Führerschein und Zulassungsschein:
Führerschein: Wenn Sie den neuen Reisepass direkt in der Bezirkshautmannschaft beantragen, könne Sie das auch gleichzeitig mit Ihrem Führerschein tun. Eine Frist von 6 Wochen ist einzuhalten, wenn eine Namens- oder Adressenänderung vorgenommen wird und der Hauptwohnsitz in den Bereich einer anderen Behörde verlegt wird.

Zulassungsschein: Die Änderung des Zulassungsscheines muß innerhalb einer Woche geschehen. Sie brauchen dazu eine Versicherungsbestätigung (bei der Versicherung erhältlich), die allerdings nur 3 Tage gültig ist.

Personalausweis: Direkt im alten Personalausweis kann keine Änderung vorgenommen werden – es muß ein neuer beantragt werden.

Bank und Versicherung:
Sowohl für Bank als auch für Versicherungen gilt: Formloses Schreiben und Kopie der Heiratsurkunde und des aktuellen Meldezettels schicken.

Post: Bei der Post könne Sie Radio und Fernsehen ummelden, das Telefon natürlich auch.
Sie können auch einen Nachsendeauftrag machen lassen. Die Gebühren sind je nach Wunsch unterschiedlich.

Finanzamt: Alle Änderungen dem Finanzamt in einem Schreiben mitteilen, in dem sich auch die Sozailversicherungsnummer befindet. Auch die Heiratsurkunde bitte beilegen.

Bezirksgericht: Soll eine Namensänderung in einem vorhandenen Grundbuch eingetragen werden, muß das beim zuständigen Bezirksgericht beantragt werden.
Mitzubringende Dokumente: Heiratsurkunde (Original und Kopie), amtlicher Lichtbildausweis.

Schriftliche Verständigungen: Nicht Vergessen: Krankenkasse, eventuell Kabelfernsehen, Universität bei Studenten, Vereine, Stellen für Berechtigunsscheine zu informieren.




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