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Erledigungen vor der Hochzeit

An diese Erledigungen sollten sie unbedingt vor der Hochzeit denken. Anbei einen Hilfestellung:


Das Aufgebot:

Zur Bestellung des Aufgebots , dass heißt zur Anmeldung beim zuständigen Standesamt, müssen beide Partner anwesend sein. Als zuständiges Standesamt bezeichnet man jenes Standesamt, das für den Wohnsitz von zumindest einem Partner zuständig ist.
 
Dokumente, die sie benötigen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (zB. Reisepass oder Personlaausweis)
  • Neu beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Elternteile beider Partner - das Familienbuch ist am Standesamt, an dem die Eltern geheiratet haben, zu finden
  • Geburtsurkunde
  • Einbürgerungsurkunde - wenn Sie nicht in Deutschland geboren wurden
  • Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen Sie eine Abstammungsurkunde vom Standesamt, in dem ihr Kind bei der Geburt eingetragen wurde, auf der beide Eltern eingetragen sind
  • Nachweis für eventuelle akademische Grade
  • Wenn Sie nach der Eheschließung einen Personalausweis oder einen Reisepass mit neuem Namen haben möchten, dann benötigen Sie ein Passfoto

Spezielle Anforderungen:

  • Waren Sie bereits verheiratet, so  benötigen Sie zusätzlich zur eigenen Abstsammungsurkunde eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk - Sie bekommen diese Urkunde beim Standesamt der letzten Eheschließung
  • Außerdem müssen alle vorhergegangenen Ehen und und derer Auflösungsart bekanntgegeben werden - am besten, Sie bringen die Dokumente gleich mit
  • Haben Sie zum Zeitpunkt der Ehe noch minderjährige Kinder aus einer vorhergegangen Ehe, dann müssen Sie das rechtskräftige Urteil der Scheidung und des Sorgerechtsbeschlusses vorlegen.

 
 
Punkte, über die sie sich vor dem Bestellen des Aufgebotes Gedanken machen sollten:

 
Wann und wo soll die Trauung stattfinden?

Die Trauung muss spätestens 6 Monate nach der Anmeldung beim Standesamt sein.

Welche Trauzeugen möchten Sie haben?

Die Trauzeugen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen. Die Trauzeugen bezeugen lediglich die Vermählung der Brautleute - haben aber keine rechtlichen Pflichten. Obwohl das "Bezeugen" des JA-Wortes ein weit verbreiteter Brauch ist, sind rein rechtlich keine Zeugen mehr erforderlich.
 
Voreheliche Kinder:
Wenn das Paar bereits Kinder hat, sind auch die Urkunden der Kinder mitzunehmen - Geburtsurkunde und Vaterschaftserklärung. Durch die Eheschließung erwirbt das Kind den Namen der Eltern und deren Staatsangehörigkeit und auch alle Rechte und Ansprüche wie Unterhaltsanspruch und Erbrecht.
 
 
Bedenken Sie , dass fast alle Amtswege gebührenpflichtig sind - stecken sie sich daher immer ein wenig Geld zur Sicherheit ein!



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