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Kirchliche Trauung

Obwohl in Österreich eine rein konfessionelle Trauung nicht rechtskräftig ist, ist für viele rein emotionell die kirchliche Trauung wichtiger als die Trauung am Standesamt.







Einer  kirchlichen Trauung ist im Normalfall eine standesamtliche Trauung vorausgesetzt – die beiden Trauungen müssen jedoch nicht am gleichen Tag stattfinden. In besondern Fällen kann jedoch eine rein kirchliche Trauung vorgenommen werden, wenn durch die bürgerlichen Rechtsfolgen der Eheschließung eine unzumutbare Belastung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation für die Eheleute eintreten könnte – jedoch hat die Ehe dann keinerlei Rechtsgültigkeit.







Wenn sie den Hochzeitstermin wissen, setzen sie sich bitte frühzeitig – frühestens 6 Monate vor der Trauung -  mit ihrem Pfarrer in Verbindung. Der zuständige Pfarrer ist der, der Heimatgemeinde mindestens eines Ehepartners.

Vereinbaren sie auch rechtzeitig einen Termin fürs Trauungsgespräch. Im Trauungsgespräch werden ihnen die Werte einer christlichen Ehe näher gebracht. Es wird auch der Besuch von einem Eheseminare vorausgesetzt.

Erforderliche Dokumente:

  • Taufscheine beider Eheleute – entweder einen durch die Pfarre neu ausgestellten oder den alten, durch die Taufpfarre ergänzten (Firmung,…) Taufschein
  • Meldezettel beider Eheleute
  • Geburtsurkunde beider Eheleute
  • VERWITWETE brauchen zusätzlich einen Trauschein (kirchlich) oder die Heiratsurkunde (staatlich) von der vorherigen Ehe und eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • GEMEINSAME VOREHELICHE KINDER – je einen Taufschein der Kinder


Kirche für die gemeinsame Hochzeit ist die Kirche der Heimatgemeinde eines Ehepartners. Wollen sie jedoch in einer anderen Kirche heiraten, so muss der Pfarrer ihres Wohnortes sein Einverständnis dazu geben – reden sie früh genug mit ihm darüber!



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