Sonderurlaub Hochzeit
Wieviel Sonderurlaub steht Ihnen zu, wenn Sie heiraten?
Wenn Sie heiraten steht Ihnen in der Regel ein Sonderurlaub von einem Arbeitstag zu.
Sie können oft Sonderurlaub beanspruchen, wenn Sie zu genau dieser Zeit arbeiten müssten. Wenn ihre Hochzeit an einem Samstag stattfindet, an dem sie nicht arbeiten müssten – also arbeitsfrei sind, dann haben Sie normal auch keinen Anspruch auf Sonderurlaub - jedoch ist die Regelung von Firma zu Firma unterschiedlich!
In vielen Fällen bekommen Braut und Bräutigam einen Sonderuralub von 3 Tagen - aber wie gesagt, bitte unbedingt vorher abklären!!!
Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, denn in Einzelfällen sind die Sonderurlaube in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt, dass heißt, wenn Sie in Ihrem Arbeitsvertrag unterschrieben haben, dass Sie auf Sonderurlaub verzichten, dann steht Ihnen auch keiner zu! Es ist auch durchaus möglich, dass ihnen Sonderurlaub gewährt wird, dieser jedoch weniger bezahlt wird.
Quelle und weitere Informationen: www.help.gv.at
