Standesamtlich heiraten
Die standesamtliche Hochzeit ist das Rechtsgeschäft, das durch eine Ehe begründet wird. Die Ehe basiert auf einem Vertrag – die beiden Heiratswilligen müssen vor dem Standesbeamten eine Willenserklärung abgeben, die natürlich aus freiem Willen erfolgen muss.

Standesamtlich Heiraten ist eine rein formale Angelegenheit, meist ohne große Zeremonie. Natürlich kann man auch verschiedene Palais, Schlösser,… für die standesamtliche Hochzeit buchen. Man kann - im Gegensatz zu einer kirchlichen Hochzeit – mehrere Male heiraten, deshalb gibt es viele Hochzeiten, die nur standesamtlich geschlossen werden und bei denen man sich solche größere prunkvollere Räumlichkeiten aussucht. Die standesamtliche Trauung darf aber nur in dafür vorgesehenen genehmigten Räumen stattfinden – die Trauung unter freiem Himmel ist seit Jänner 2008 verboten.
Für die standesamtliche Hochzeit gibt es eigens dafür geschulte Standesbeamte – neben den Standesbeamten darf auch der Bürgermeister standesamtliche Trauungen durchführen. Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung der folgt auf dem Standesamt der Heimatgemeinde.
Hochzeitsbräuche wie zum Beispiel das Reiswerfen finden üblicherweise nach der Trauung vor dem Standesamt statt!
