Verlobung
Die Verlobung ist das Versprechen die/den Verlobte/n zu heiraten - das Verlöbnis ist sozusagen eine verbindliche Übereinkunft um eine Lebenspartnerschaft wie die Ehe einzugehen.
Die Verlobung ist keine Vorbedingung um heiraten zu können bzw. zu dürfen. Die Verlobung stellt zwar gewissermasen einen Vertrag zwischen zwei Personen dar, die die Ehe eingehen wollen, der aber im deutschsprachigen Raum rechtlich nicht gültig ist. Dass heißt, es kann nicht geklagt werden, dass die/der Verlobte zwingend eine Ehe mit dem Verlobungspartner eingehen muß.
Normal "verlobt" man sich, wenn einer der Partner einen Heiratsantrag ausspricht und der andere den Antrag annimmt - somit haben sich die beiden ein Eheversprechen gegeben!
Traditioneller weise bedeutet die Verlobung, dass normal innerhalb eines Jahres geheiratet werden soll - heute wird diese Frist eher locker gesehen.
