Erledigungen nach der Hochzeit
Der Ehepartner, der seinen Namen geändert hat, muß folgende Dinge nach der Hochzeit erledigen!
Für den Ehepartner, der seinen Namen geändert hat, sind nun noch einige Dinge zu tun:
Meldezettel: Zu erst sollten sie unbedingt Ihren Meldezettel ändern lassen. Bei einer Adressenänderung haben sie 3 Tage Zeit und bei Namenswechsel 3 Monate. Vordrucke von Meldezetteln erhalten Sie in der Trafik oder direkt bei der Meldebehörde.
Mitzubringende Dokumente: Heiratsurkunde, amtlicher Lichtbildausweis (bei EU BürgerInnen einen EWR-Ausweis oder Reisepass, bei AusländerInnen einen Reisepass),
Staatsbürgerschaftsnachweis: Die Änderung ist nicht unbedingt erforderlich. Wollen sie jedoch Reisepass oder Personalausweis ändern lassen, brauchen Sie einen auf den neuen Namen lautenden Staatsbürgerschaftsnachweis.
Mitzubringende Dokumente: Geburtsurkunde, aktueller Meldezettel, Heiratsurkunde, sowie der alte Staatsbürgerschaftsnachweis und 41,- Euro in Bargeld.
Führerschein und Zulassungsschein:
Führerschein: Wenn Sie den neuen Reisepass direkt in der Bezirkshautmannschaft beantragen, könne Sie das auch gleichzeitig mit Ihrem Führerschein tun. Eine Frist von 6 Wochen ist einzuhalten, wenn eine Namens- oder Adressenänderung vorgenommen wird und der Hauptwohnsitz in den Bereich einer anderen Behörde verlegt wird.
Mitzubringende Dokumente: Führerscheinantrag, alter Führerschein, aktueller Meldezettel, Heiratsurkunde, 2 Reisepassfotos, Gebühren: 45,- Euro, wenn die Änderungen nur angegeben werden, aber nicht in den Führerschein eingetragen werden, fallen keine Kosten an – Sie können den Führerschein dann allerdings nicht als amtlichen Lichtbildausweis verwenden.
Zulassungsschein: Die Änderung des Zulassungsscheines muß innerhalb einer Woche geschehen. Sie brauchen dazu eine Versicherungsbestätigung (bei der Versicherung erhältlich), die allerdings nur 3 Tage gültig ist.
Mitzubringende Dokumente: Versicherungsbestätigung (= Formular für Personendatenänderung), alter Zulassungsschein, aktueller Meldezettel, Typenschein, amtlicher Lichtbildausweis – AusländerInnen müssen auch noch einen Reisepass mitbringen. Bei dieser Änderung fallen keine Kosten an.
Personalausweis: Direkt im alten Personalausweis kann keine Änderung vorgenommen werden – es muß ein neuer beantragt werden.
Mitzubringende Dokumente: alter Personalausweis (wenn vorhanden), aktueller Meldezettel, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, 1 Passbild. Das Antragsformular für den Personalausweis erhalten Sie bei der Gemeinde oder im Magistratischen Bezirksamt. Gebühren: 56,- Euro
Bank und Versicherung: Sowohl für Bank als auch für Versicherungen gilt: Formloses Schreiben und Kopie der Heiratsurkunde und des aktuellen Meldezettels schicken.
Post: Bei der Post könne Sie Radio und Fernsehen ummelden, das Telefon natürlich auch. Die Gebühren für einen Neuanschluß sind 156,97 Euro.
Sie können auch einen Nachsendeauftrag machen lassen. Die Gebühren sind je nach Wunsch unterschiedlich.
Finanzamt: Alle Änderungen dem Finanzamt in einem Schreiben mitteilen, in dem sich auch die Sozailversicherungsnummer befindet. Auch die Heiratsurkunde bitte beilegen. Bitte nicht vergessen: Wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist, sollten sie nach einem halben Jahr den Allleinverdienerfreibetrag beantragen.
Bezirksgericht: Soll eine Namensänderung in einem vorhandenen Grundbuch eingetragen werden, muß das beim zuständigen Bezirksgericht beantragt werden.
Mitzubringende Dokumente: Heiratsurkunde (Original und Kopie), amtlicher Lichtbildausweis. Gebühr: 39,-
Schriftliche Verständigungen: Nicht Vergessen: Krankenkasse, eventuell Kabelfernsehen, Universität bei Studenten, Vereine, Stellen für Berechtigunsscheine zu informieren.
