Erledigungen vor der Hochzeit
An diese Erledigungen sollten sie unbedingt vor der Hochzeit denken. Anbei einen Hilfestellung:
Das Aufgebot:
Zur Bestellung des Aufgebots , dass heißt zur Anmeldung beim zuständigen Standesamt, müssen beide Partner anwesend sein. Als zuständiges Standesamt bezeichnet man jenes Standesamt, das für den Wohnsitz von zumindest einem Partner zuständig ist.
Dokumente, die sie benötigen:
- Abschrift aus dem Geburtenbuch ( am zuständigen Standesamt erhältlich - beim Vorlegen darf sie nicht älter als 3 Wochen sein)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Scheidungsbeschluss oder Sterbeurkunde falls einer der Partner bereits verheiratet war
AusländerInnen brauchen auch noch:
- Reisepass oder Staatsangehörigkeitsausweis
- Bestätigung der Ehefähigkeit (ist von Land zu Land sehr unterschiedlich - bitte bei der diplomatischen Vertretungsbehörde in Österreich erkundigen)
Punkte, über die sie sich vor dem Bestellen des Aufgebotes Gedanken machen sollten:
Welchen Namen werden Sie nach der Eheschließung tragen?
Es kann grundsätzlich jeder der Partner seinen Namen behalten - jedoch muss eine Regelung bestehen, wie ein gemeinsames Kind heißen soll.
Wenn ein gemeinsamer Familienname gewünscht wird, kann das der des Mannes oder der der Frau sein. Wenn man möchte kann der bisherige Namen vor oder nach den gemeinsamen Familiennamen mit Bindestrich gestellt werden (es muss dann aber der Doppelname auf allen Dokumenten verwendet werden).
Wann und wo soll die Trauung stattfinden?
Die Trauung muss spätestens 6 Monate nach der Anmeldung beim Standesamt sein.
Welche Trauzeugen möchten Sie haben?
Die Trauzeugen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen. Die Trauzeugen bezeugen lediglich die Vermählung der Brautleute - haben aber keine rechtlichen Pflichten.
Voreheliche Kinder:
Wenn das Paar bereits Kinder hat, sind auch die Urkunden der Kinder mitzunehmen - Geburtsurkunde und Vaterschaftserklärung. Durch die Eheschließung erwirbt das Kind den Namen der Eltern und deren Staatsangehörigkeit und auch alle Rechte und Ansprüche wie Unterhaltsanspruch und Erbrecht.
Bedenken Sie , dass fast alle Amtswege gebührenpflichtig sind - stecken sie sich daher immer ein wenig Geld zur Sicherheit ein!
