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Namensrecht für die Heirat

Seit Mai 1995 können die Ehegatten ihren Familiennamen selber wählen. Mögliche Varianten dafür:


Namensrecht Heirat: Gemeinsamer Familienname:

Das ist die üblichste Variante. Die Ehepartner nehmen einen gemeinsamen Namen an – wird vor der Eheschließung kein konkreter Wunsch geäußert, so legt der Standesbeamte den Namen des Mannes als gemeinsamen Familiennamen an.

Namensrecht Heirat: Getrennte Namensführung:
Beide Ehepartner können den bisherigen Nachnamen behalten – das muss aber vorher mit dem Standesbeamten besprochen werden.

Namensrecht Heirat: Gemeinsamer Familienname mit Voranstellung oder Nachstellung des bisherigen Familiennamens:
Derjenige, der den gemeinsamen Nachnahmen führen möchte, der kann das gegenüber dem Standesbeamten kundtun. Der Name des Partners wird dem eigenen Nachnamen mit einem Bindestrich voran- oder nachgestellt.

Namensrecht Heirat: Familienname der Kinder:

Haben die Eltern einen gemeinsamen Nachnamen, so führen diesen auch die Kinder. Bei getrennter Namensführung muss bei der Eheschließung bekannt gegeben werden welchen Namen die Kinder tragen werden – wird kein Name festgelegt, so wird der Name des Vaters herangezogen. Doppelnamen können auf Kinder nicht übertragen werden!



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