Buddhistischer Heiratsritus
Der Begriff der Ehe nach abendländischem Sinn besteht im Buddhismus nicht. Es gibt nur einen Definitionsversuch, der der Ehe nahekommt, der aber nie allgemein gültig ist. Diese Definition unterliegt dem jeweiligen kulturellen und gesellschaftlichen Umfeld.
Im Buddhismus spricht man eher von einer Lebensgemeinschaft - diese Gemeinschaft entsteht daraus, dass zwei Menschen beschlossen haben, den Lebensweg gemeinsam zu gehen. Es ist der buddhistischen Religion kein Hindernis, wenn einer der Partner nicht buddhistisch ist, oder im vorherigen Leben schon Lebensgemeinschaften geführt hat - so sellt sich die Problematik von Gemischt-Konventionellen oder Geschiedenen-Wiederverheiraten nicht. Es ist auch keine Notwendikeit vorher eine weltlich rechtliche Eheschließung zu vollziehen.
Der Grundsatz der Buddhisten ist der, dass der Mensch als unfreif seinen Lebensweg beginnt und ihn mit Hilfe der buddhistischen Lehre als reif beendet. In diesem Sinne versteht sich auch die buddhistische Lebensgemeinschaft - beide Persönlichkeiten sollen sich am gemeinsamen Lebensweg entfalten. Es gibt auch keine Ge- und Verbote, deshalb wird auch nicht vorgeschrieben wie man sich in einer guten Ehe verhalten soll. Jedoch werden Methoden und Anleitungen gegeben, wie jeder das für sich selber herrausfinden kann.
Tiefe Eigenverantwortung und keine Oberflächlichkeit - Freiheit statt einschränken - so soll das gewünschte Ziel leichter erreicht werden.
In der buddhistischen Religion ist die Hieirat keine Voraussetzung für ein glückliches Zusammenleben. Jedoch sind Rituale immer wieder eine Stütze für den Menschen - deshalb kann der Ritus einer "Hochzeit" eine hilfreiche Stütze für den gemeinsamen Lebensweg sein.
Mehr Infos:
Österreichische Buddhistische Religionsgemeinschaft
Tel: 01-5123719
Mail: oebr@aon.at
www.buddhismus-austria.at
