Die Evangelische Trauung
Für die Evangelische Kirche ist der rechtsverbindlich – gültige Akt der Eheschließung die Trauung am Standesamt.
Die kirchliche Trauung danach erfüllt den nüchternen Vertrag dann mit konkreten spirituellen Inhalten.
2 Momente sind dabei sehr wichtig:
- Das Brautpaar bittet in der Kirche um Gottes Hilfe, damit er ihren gemeinsamen Lebensweg und ihre Zukunft segnet.
- Die beiden versprechen einander Liebe und Respekt („Ich will dich leiben, achten und ehren,…“) und die Bereitschaft, dass sie mit Gottes Hilfe miteinander durch dick und dünn gehen wollen („… und in Treue zu dir stehen in guten wie in schweren Tagen“).
Auf diesem Fundament soll nun in der Ehe aufgebaut werden.
Vorbereitungen:
Man sollte früh genug einen Termin in der Kirche vereinbaren und mit dem zuständigen Pfarrer (Pfarrerin) einen Gesprächstermin vereinbaren. Zuständig ist der Pfarrer jenes Pfarramtes, in dem zumindest ein Partner seinen Wohnsitz hat. Wird eine andere Kirche oder ein anderer Pfarrer gewünscht, muß trotzdem am Wohnsitzpfarramt eine so genannte „Delegation“ eingeholt werden. Mit dem gewünschten Pfarrer wird dann 4 – 6 Wochen vor der Hochzeit ein Termin fürs Traugespräch vereinbart. In diesem Gespräch wird er genaue Ablauf der Trauung besprochen. Das Traugespräch dauert üblicherweise 2 – 3 Stunden.
Wichtige Dokumente
- Geburtsurkunde
- Taufscheine
- Eventuell Delegation der Wohnsitzpfarramtes
- Zeit und Ort der standesamtlichen Trauung
- Personaldaten der Trauzeugen
Ablauf des Trauungsgottesdienstes
Besteht im wesentlichen aus 5 Teilen:
- Eingangsteil – Begrüßung und Gebet
- Lesung und Predigt
- Eigentlicher Trauritus – Treueversprechen, Ringwechsel, Segen des Brautpaares
- Fürbitten
- Allgemeiner Segen
Dazwischen gehört natürlich Musik und oft wird nach alter evangelischer Tradition gesungen. Es können natürlich auch Familienmitglieder und Freunde in de Gottesdienst miteinbezogen werden. In manchen Fällen werden auch noch andere literarische Texte oder biblische Lesungen eingeplant.
Um die Verbindung mit Christus zu vertiefen, feiern viele praktizierende Christen das Heilige Abendmahl miteinander. Oft gestaltet sich das aber schwierig, da die Hochzeitsgesellschaft aus vielen verschiedenen Religionen besteht.
Was tun, wenn ein Partner nicht evangelisch ist?
Es ist notwendig, dass ein Partner der evangelischen Kirche angehört. Gehört der andere Partner einer nicht – christlichen Religion an, muß er sich aus freiem Willen mit der evangelischen Trauung einverstanden erklären – niemand darf und kann gegen seinen Willen zu etwas gezwungen werden. Gehört der nicht – evangelische Partner aber einer anderen christlichen (z.B. der Katholischen Kirche) an, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- Bei der Trauung sind Geistliche beider Kirchen anwesend – in diesem Fall muß entschieden werden, ob die Trauung grundsätzlich nach evangelischem oder katholischem Ritus vollzogen werden soll. Für beide Varianten gibt es seit mehreren Jahrzehnten verbindliche Vorlagen.* Rein evangelische Trauung mit Dispens des Ordinariates der Römisch-Katholischen Kirche. Die Trauung wird damit auch als katholisch „gültig“ anerkannt.
- Rein evangelische Trauung ohne Dispens. Diese Trauung wird von der katholischen Kirche nicht anerkannt.
Bitte informieren Sie sich aber noch genauer bei Ihrem Pfarrer. Für andere christliche Kirchen ist eine solche Vereinbarung leider noch nicht gültig – es wird aber daran gearbeitet.
Kann man nach einer Scheidung nochmals kirchlich heiraten?
Grundsätzlich gilt in allen christlichen Kirchen die Ehe als eine lebenslange Gemeinschaft. Doch da es nun mal Realität ist, dass Ehen scheitern können und meist nicht nur einer daran Schuld ist, kann unter gewissen Umständen in der evangelischen Kirche noch einmal geheiratet werden. Nach evangelischem Verständnis kann jede Schuld vergeben werden und es soll jeder der schuldig geworden ist, kann eine Chance zu einem Neuanfang bekommen. Es liegt daher im seelsorgerlichen Ermessen des Pfarrers/ der Pfarrerin, ob eine 2. Ehe möglich ist.
