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Die Brautwerbung und Verlobung


Der Erzählung aus Tausendundeiner Nacht nach beginnt die  Schilderung mit der Brautwerbung des Sultans um die Tochter seines Wesirs Schems ed-Dîn. Der Wesir jedoch wies den Sultan ab, denn der wollte seine Tochter  - dem arabischen Heiratsideal nach – mit dem Sohn seines Bruders verheiraten. Verärgert über die Zurückweisung ordnete der Sultan die Vermählung der Wesirstochter mit dem letzten seiner Stallknechte an - einem Mann, der auf Brust und Rücken bucklig ist.


Dieser Erzählung nach wird deutlich, dass der Ehevertrag nach islamischen Recht auch ohne den Willen der Braut geschlossen werden kann – und auch ohne ihre Anwesenheit. Im neuen algerischen Familienrecht hat die Frau zwar das Recht Einspruch beim Kadi gegen die Vereinbarung zu erheben – allerdings ist das aber weiterhin fast unmöglich, da der Heiratsvertrag mit dem Vormund der Frau – in der Regel dem Vater – in ihrer Abwesenheit abgeschlossen wird. Das tunesische Familienrecht ist jedoch dem europäischen Familienrecht weitgehend angepasst worden – dort müssen beide Ehepartner vor einem Standesbeamten ihr Einverständnis zum Ausdruck bringen.

Es ist aber trotzdem noch sehr häufig, dass sich das Brautpaar vor dem Abschluss des Heiratsvertrages noch nie gesehen hat. Das ist die Folge der Tradition, dass diese Gesellschaften streng getrennt nach Geschlechtern leben und die Männer keine Frauen außerhalb der Familie kennen. Deshalb ist es einigermaßen verständlich, dass die Mutter diejenige ist, die den Ehepartner dann aussucht..

Solche „Zwangsheiraten“ müssen sich aber nicht unbedingt nachteilig auf das Gelingen der Ehe auswirken – soziologische Untersuchungen ergeben, dass solche traditionellen Heiraten oft besser verlaufen als die „Liebesheiraten“, die seit ca. 2 Jahrzehnten immer häufiger werden, da die Möglichkeiten des Kennenlernens für beide Geschlechter gestiegen sind – zum Beispiel Schule, Universität, Arbeitsplatz,…. .
Dadurch dass in islamischen Ländern meist große Wohnungsnot herrscht, lebt das junge Paar oft im Haus der Eltern des Mannes – deshalb hat die Ehefrau viel Kontakt zur Schwiegermutter – meist mehr als zum Ehemann. Die meiste Zeit verbringt die Ehefrau mit den Frauen der Familie des Mannes, da die Gesellschaft ja in eine separate „Männer-„ und „Frauenwelt“ unterteilt ist. Auch der Einfluss der Mutter auf den Sohn ist größer als der der Ehefrau, da der Tradition nach, den älteren Familienmitgliedern mehr Respekt gegenüber gebracht werden muss als den jüngeren. Dadurch wird das gute Einvernehmen zwischen Schwiegermutter und -tochter unabdingbar für das Gelingen der Ehe.

Die traditionellen Formen der so genannten Brautwerbung werden auch bei den Liebesheiraten beibehalten. Der Sohn bittet seine Mutter, mit der Mutter seiner Auserwählten in Verhandlung zu treten. Sind die Mütter einverstanden, kommt es zum offiziellen Stadium und die Verhandlungen werden von den Vätern fortgeführt. Ist die Brautwerbung erfolgreich und wird mit einem Ehevertrag abgeschlossen, feiert man in beiden Häusern ein kleines Fest.

Nach dem Abschluss des Ehevertrages beginnen die Vorbereitungen für die eigentliche Hochzeitsfeier. Diese Zeit entspricht der europäischen Verlobungszeit. Sie dauert im Normalfall zwischen einem und anderthalb Jahren. Die Braut bereitet in dieser Zeit ihre Aussteuer vor. Sie besteht entsprechend den regionalen Traditionen aus gewebten und bestickten Decken sowie Kleidungsstücken.

Während dieser Zeit darf der Bräutigam seine Braut nur in ihrem Haus besuchen – früher machten auch die Schwiegereltern solche Besuche um die hausfraulichen Tugenden der Schwiegertochter zu kontrollieren. Mit Hilfe seiner Mutter verwöhnt das Mädchen den Bräutigam und dessen Eltern mit Köstlichkeiten und den jungen Mann von seiner künftigen Frau zu überzeugen. Wenn die Familien sehr liberal sind, dürfen die jungen Brautleute am Nachmittag ausgehen.



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