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Die jüdische Trauung


Im Judentum ist die Ehe ein göttliches Gebot. Die Hochzeit - KIDDUSCHIN genannt - bedeutet Heiligtum. Es wird jede Hochzeit als Beginn einer neuen Welt angesehen. Die Vergebung der Sünden durch Gott gewährt dem Paar ein gemeinsames Leben in geistiger Reinheit.


Am Tag der Trauung fastet das Paar bis zur Zeremonie, denn der Hochzeitstag ist für die Brautleute ein Tag der Verinnerlichung.
Die Gäste werden von dem Brautpaar vor der Hochzeitszeremonie empfangen und beglückwünscht und beschenkt. Der Heiratsvertrag - der Ketubah -  wird in Anwesenheit von zwei Zeugen unterschrieben und kurz vor der Hochzeit wird das Gesicht der Braut mit einem Schleier bedeckt (Symbol der Bescheidenheit und der Besinnung der Braut).
Der Chupah - der Trauungsbaldachin - wird im Freien aufgestellt und gilt als Symbol für das Haus, das das junge Paar gründen wird. Die Eltern begleiten Braut und Bräutigam zum Chupah mit Kerzen in den Händen. Anschließend wird die Braut unter die Chupah geführt und sie geht sieben Mal um den Bräutigam herum.

Zu Beginn der Trauung werden zwei Segenssprüche zur Ehelichung (Erusin) gesprochen. Danach trinken beiden aus dem ihnen gereichten Weinbecher und der Bräutigam steckt der Braut den Ehering an, der ohne jede Verzierung ist. Danach erfolgt die Verlesung des Ehevertrages - die Hauptpunkte des Vertrages sind die Ehrung und der Schutz, die der Frau beim Eintritt in die Ehe versprochen werden.

Nun werden zieben Segnungen über den zweiten Becher Wein gesprochen (Sheva Brachot). Es ist auch üblich, dass die Ehre der Verlesung an bis zu sechs Gästen gegeben wird.
Nach der Verlesung zerbricht der Bräutigam mit dem rechtne Fuß ein Glas - dieser Brauch hat seine Wurzel im Talmund, der an die Zerstörung des Tempels in Jerusalem erinnern soll.

Nach dem Ende der Eheschließung begibt sich das frisch verheiratete Paar in ein Zimmer mit verschlossener Tür und beendet das Fasten - mit dieser Zweisamkeit wird der neue Status von Mann und Frau öffentlich bestätigt.
Danach ist es üblich ein großes Fest mit Musik und mit einem guten Festessen zu veranstalten.

Damit eine jüdische Trauung stattfinden kann, müssen beide Ehepartner Juden von verschiedenem Geschlecht und unverheiratet sein .

Erforderliche Dokumente:

  • Nachweis der jüdschen Religion und dass man ledig ist
  • Für Mitgleioder der eigenen Gemeinde kann das oft nur schwer eruiert werden, deshalb verlangt man oft Zeugen dafür
  • Kommen Juden aus einer anderen Gemeinde oder einem anderen Land, so brauchen sie vom zuständigen Rabbiner ein Ehefähigkeitszeugnis
  • Lichtbildausweis

Die religiöse Scheidung wird im Judentum anerkannt - daher ist es möglich nach einer Scheidung wieder religiös verheiratet zu werden. Allerdings ist eine rein standesamtliche Scheidung nicht ausreichend, um wieder getraut zu werden.

 
Mehr Infos:
Israelitische Kultusgemeinde
Tel: 01-53104111
Mail: rabbinat@ikg-wien.at



 



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